Therapeutischer Verlauf der Existenzanalyse und Logotherapie

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Erstkontakt und Beginn der Psychotherapie

Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0664 967 2909 oder über das untenstehende Kontaktformular, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.

In einem ersten Gespräch steht das Kennenlernen im Mittelpunkt. Wir besprechen Ihr Anliegen für eine psychotherapeutische Behandlung und welche Erwartungen Sie an die Psychotherapie haben.

Nach diesem Gespräch bekommen Sie einige Tage Bedenkzeit, in denen Sie sich überlegen können, ob Sie bei mir in der Praxis eine Psychotherapie starten möchten.

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Häufigkeit und Dauer der Therapiesitzungen

In der Regel finden die Sitzungen zu Beginn einmal pro Woche statt. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen kann im Laufe einer Therapie verändert werden. Gegen Ende der Psychotherapie ist eine Verringerung der Frequenz üblich.

Die Dauer einer Sitzung ist abhängig von der jeweiligen Problemstellung. Je komplexer das gemeinsame Ziel und je schwerwiegender das seelische Leiden ist, umso länger kann die Psychotherapie in Anspruch nehmen.

Existenzanalytische Psychotherapie wendet sich belastenden Lebenssituationen zu. Im Vergleich zu Beratungsgesprächen ist sie tiefgreifender. In einer Therapie werden auch psychische Erkrankungen behandelt, wie etwa Blockaden, Fixierungen oder Verzerrungen.

DAUER: bis zu 50 Stunden, je nach Themenstellung

Existenzanalytische Beratung befasst sich mit konkreten Aufgabenstellungen mit dem Ziel, eine Lösung für aktuelle Probleme zu finden. Sie kann bis zu 20 Stunden dauern.


LebensundSozialberatung

Honorar für die Psychotherapie-Stunden

Das Honorar für eine psychotherapeutische Einheit wird in der ersten Sitzung zwischen Therapeut und Klient:in vereinbart. Die Einheit dauert 50 Minuten. Es ist eine Teilrefundierung durch Krankenkassen möglich.

Es bestehen folgende Finanzierungs-Modelle:

1) volle Kostenübernahme durch die/den Klient:in
2) Kostenübernahme durch die/den Klient:in mit Kostenzuschuss durch die Kasse bzw. Zusatzversicherung bei krankheitswertiger Diagnose
3) Kostenübernahme der gesamten Therapiekosten (Tiroler Modell) bei schweren und schwersten psychischen Störungen.

Im sogenannten "Tiroler Modell" übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Psychotherapiekosten. Es bleibt ein gewisser Selbstbehalt, der wiederum bei jeder Kasse unterschiedlich ausfällt. Befreit vom Selbstbehalt sind nur Personen, die auch von den Rezeptgebühren befreit sind, was schriftlich nachgewiesen werden muss. Psychotherapieplätze im Tiroler Modell werden jedoch nur für schwere und schwerste Störungen bewilligt.

Um einen Zuschuss von der Österreichischen Gesundheitskasse zu erhalten, ist ein Arztbesuch nach dem Erstgespräch und eine Diagnosestellung durch den Psychotherapeuten nötig. In der Regel verordnet der Arzt eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen. Der Krankenkassenzuschuss der ÖGK beträgt € 33,70. Die BVAEB und die SVS refundieren € 46,60 und € 45,00. Versicherte der KUF Tirol erhalten € 65,00 Zuschuss.

Bei Kinderkurzanträgen werden 7 Stunden von der ÖGK voll übernommen. Zusätzlich können Ausgaben für Psychotherapie im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" berücksichtigt werden.

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